Website und DSGVO: Die häufigsten Fehler
Vorab
Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung von einem Anwalt Ihrer Wahl prüfen.
1. Externe Schriften
Werden Schriften direkt von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse der Besucher übermittelt. Das Landgericht München I hat dies 2022 als Verstoß bewertet. Die einfache Lösung: Schriften selbst hosten.
2. Tracking ohne Einwilligung
Analyse- und Marketing-Tools dürfen in der Regel erst nach Einwilligung laden. Wer sie nicht benötigt, spart sich den Aufwand und das Risiko.
3. Externe Inhalte ohne Zustimmung
Eingebettete Karten, Videos oder Kalender übertragen Daten an Dritte. Sinnvoll ist eine „Zwei-Klick-Lösung“: Erst nach Klick wird der Inhalt geladen.
4. Unvollständiges Impressum und Datenschutz
Pflichtangaben fehlen oder sind veraltet. Das ist ein klassischer Abmahngrund, deshalb regelmäßig prüfen.
5. Formulare ohne Hinweis
Kontaktformulare brauchen einen Hinweis zur Datenverarbeitung und einen Link zur Datenschutzerklärung.
6. Erfundene oder nicht belegbare Bewertungen
Gefälschte Kundenstimmen sind nach UWG unzulässig und schaden dem Vertrauen. Verwenden Sie nur echte, freigegebene Referenzen.
So bauen wir bei Loxera
Eigene Schriften, kein Tracking, Einwilligung vor externen Inhalten und Platzhalter für Pflichtangaben. Mehr dazu in unserer Webdesign-Leistung.
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